Kosten & Abrechnung
Psychotherapie und Diagnostik
Gesetzliche Krankenkassen
Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von den Krankenkassen übernommen
Private Krankenversicherung und Beihilfe / Heilfürsorge
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe / Heilfürsorge übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie basierend auf der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ). Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über die entsprechenden Versicherungsbedingungen.
Berufsgenossenschaft
Die Kosten können z.B. im Falle einer Traumatisierung durch einen Arbeitsunfall von der Berufsgenossenschaft übernommen werden. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft nach den Bedingungen.
Selbstzahlende
Sie können die psychotherapeutische Behandlung auch unabhängig von der Kostenübernahme Ihrer Krankenkassen in Anspruch nehmen und privat zahlen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ).
Psychologische Beratung & Coaching (Online oder Präsenz)
Die Kosten für Coaching und psychologische Beratung werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Die genauen Kosten erläutere ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.